22-09-2009, 12:55
(22-09-2009, 09:08)petronius schrieb: aber was folgt daraus, "den Willen von G'tt zu erfüllen"?Nichts.
(22-09-2009, 09:08)petronius schrieb: worin konkret besteht dieses "Anrecht auf die kommende Welt"?Darin, ein Anrecht auf die kommende Welt zu haben.
(22-09-2009, 09:08)petronius schrieb: aber was macht es konkret "vor gericht" aus, ein "gerechter" zu sein oder nicht?Was macht es vor Gericht aus, nicht schuldig zu sein?
(22-09-2009, 09:08)petronius schrieb: ist der glaube an z.b. die hindugötter kompatibel mit diesen beiden geboten?Keine Ahnung.
(22-09-2009, 09:08)petronius schrieb: wo?Das wiederum steht im Talmud und müsste ich raussuchen.
(21-09-2009, 12:36)petronius schrieb: was anderes als wischi-waschi werden wir hier wohl nicht mehr zu hören bekommen?Ja, weil niemand dieses weiss. Dieses liegt bei G'tt und ich bin nicht G'tt.
(21-09-2009, 12:36)petronius schrieb: na, der hindu hätte dann wohl ein problem, ein "gerechter" zu seinWenn er dieses Problem hätte, würde er anders leben.
Aber wenn ich es richtig sehe, liegt dein Problem alleine darin, dass es sein könnte, dass ein Mensch entgegen dem Willen von G'tt lebt und darum nach seinem Tode seine Seele nicht weiterlebt? Für jemanden, der weder an eine Seele glaubt, noch an eine Auferstehung ein wirklich tragisches Problem :bduh: