23-09-2009, 10:36
(23-09-2009, 09:35)Jakow schrieb: Wie ich nun schon versuche, auf einfachste Weise dir nahezulegen, besteht ein Unterschied zwischen Geboten und daraus folgender Strafe und Beurteilung. Und genau aus diesem komplexeren Zusammenhang schliesse ich dies.
So ist richtig, dass Götzendienst hier in bestimmten Formen Nichtjuden verboten ist. Aber der Mensch kann nur für etwas hier verurteilt werden, wo er auch über einen freien Willen verfügt
er kann "verurteilt werden", obwohl doch zwischen geboten und strafe angeblich gar kein zusammenhang besteht?
Zitat:Wenn also jemand als Hindu aufwächst, ist es eben erst einmal nicht seine freie Entscheidung, hier Götzen anzubeten
aber sicher doch. ich z.b. bin als christ aufgewachsen und in freier entscheidung zum glaubenslosen geworden
Zitat:Hinzu kommt, dass er auch nie davon hören muss, dass er keine Götzen anbeten darf. Er handelt hier also nicht falsch, er handelt nicht gegen G'tt
du meinst, wenn ich beim schnellfahren erwischt worden bin, kann ich mich erfolgreich darauf herausreden, daß ich ja nichts von der geschwindigkeitsbeschränkung wußte?
Zitat:und daraus heraus kann man annehmen, dass er, wenn er ansonsten richtig handelt, zu den Gerechten zählt
wieso? von dem "ansonsten" kann er doch auch nicht wissen, daß dein gott das verboten hat. dann muß doch das argument des "nichts davon gewußt haben" auch hier gelten...
...also sind alle "gerechte", egal, was sie tun und wie sie leben - solange man ihnen nicht nachweisen kann, daß sie es anders und besser hätten wissen müssen?