11-12-2003, 14:12
@ Shadaik:
die Frage der Willensfreiheit oder -unfreiheit ist m.E. nicht so eindeutig gelöst, daß die Frage, warum sie unter den 'möglichen Antworten' ausscheidet, unberechtigt wäre - auch wenn Du sie für gelöst hältst.
() qilin
die Frage der Willensfreiheit oder -unfreiheit ist m.E. nicht so eindeutig gelöst, daß die Frage, warum sie unter den 'möglichen Antworten' ausscheidet, unberechtigt wäre - auch wenn Du sie für gelöst hältst.
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