13-12-2003, 17:11
Anonymous schrieb:@ Shadaik:Fragen werden immer nur für gelöst gehalten.
die Frage der Willensfreiheit oder -unfreiheit ist m.E. nicht so eindeutig gelöst, daß die Frage, warum sie unter den 'möglichen Antworten' ausscheidet, unberechtigt wäre - auch wenn Du sie für gelöst hältst.
() qilin
