09-10-2009, 09:34
(08-10-2009, 08:53)Jakow schrieb:(07-10-2009, 21:39)Lhiannon schrieb: Was aber passiert, wenn der Täter sich nicht töten will?Dann ist es an den Zeugen ihn zu stossen.
Also Todesstrafe.
Zitat:PS. Ich erinnere noch einmal daran, dass wir uns hier gerade in einer frommen Gesellschaft mit allen entsprechenden Institutionen usw. befinden, wo die Halacha zur Anwendung kommt. Nicht, dass nun jemand obiges auf andere Kontexte überträgt. Das wäre nicht zulässig. So werden aufgrund der fehlenden Institutionen schon seit Jahrtausenden keine Todesurteile mehr gefällt oder vollstreckt und auch in der Zeit davon, war dieses die Ausnahme, so dass auch hier der Satz gilt: "Ein Gericht was zweimal in seiner Zeit ein Todesurteil fällt, gilt als blutig [barbarisch]."
Wenn es also wieder einen jüdischen Staat mit Tempel und Sanhedrion gibt, dann gibt es auch wieder die Körperstrafen.
Warum kann man sich nicht eindeutig von der Todesstrafe und den anderen Körperstrafen (Folter) trennen?
Warum muss um ein Menschenrecht ein solcher theologischer Aufwand getrieben werden? Ein einfaches "Nein" hätte es auch getan.
Das Thema ist viel zu ernst um damit theologische Spielchen zu treiben.