(09-10-2009, 13:18)Jakow schrieb:(09-10-2009, 11:55)DureeTotale schrieb: Und, was folgt daraus? Dass es löblich und geboten ist, ihn deshalb zu erschlagen?Ich habe keine Ahnung wie du weiterhin auf "erschlagen" kommst. Im der Übersetzung steht: "Zum Tode führen." Damit ist eben kein Erschlagen gemeint, sondern ein Gerichtsverfahren.
Jetzt machst du dich aber lächerlich, selten habe ich eine so dreiste Wortklauberei gelesen. Ist doch schnuppe, ob er erschlagen, erwürgt, gehängt, gevierteilt, geköpft, verbrannt, eine Schlucht hinabgeworfen, ersäuft oder zu Tode gefoltert wird, er wird GEKILLT, darauf kommt es an, bzw. das ist zu kritisieren. Und mit "Zum Tode führen" ist ganz bestimmt kein Gerichtsverfahren gemeint, da dieser Ausdruck das Urteil schon vorwegnimmt.
Was den Rest angeht stimme ich mit Duree 100% überein.