14-10-2009, 23:34
So, hier die Antwort einer Mitarbeiterin einer Krankenkasse zur Homöopathie ini Bezug zur Förderung durch Krankenkassen:
Also jetzt mal dienstlich:
Homöopathie ist eine "Zusatz-Leistung" der Krankenkassen, also nicht im
Sozialgesetzbuch V verankert und damit auch nicht beanspruchbar oder
einklagbar.
Da aber inzwischen fast alle Krankenkassen den gleichen Beitragssatz haben,
lohnt es sich, bei seiner Krankenkasse nachzufragen. "Zusatz-Leistungen" und
Service sind nämlich jetzt die einzige Möglichkeit der Krankenkassen, sich
von der Konkurrenz abzuheben...
Je nach Krankenkasse werden homöopatische Erst- und dann die Folgeanamnesen
bei ausgesuchten Homöopathen bzw. Ärzten mit homöopathier Zusatzausbildung
z. T. übernommen. Jede Krankenkasse hat da eigene Regeln, welcher Homöopath
"qualifiziert" ist und damit für eine Erstattung in Frage kommt...
Erstanamnese: 1. Gespräch mit Untersuchung und Diagnose beim Homöopath, ca,
1 Stunde
Folgeanamnesen: Folgeuntersuchungen, etwa 30 Minuten. Davon können eine oder
mehr im Quartal übernommen werden.
Wichtig: Oft müssen Versicherte zuerst in Vorleistung gehen. Meist wird aber
nur ein Teil dieser Gebühren nach der Durchführung an den Versicherten
erstattet, da bleibt eine Differenz!
Manchmal werden auch Zuschüsse zu den Medikamenten gegeben, aber
grundsätzlich müssen diese homöopatischen Medikamente mit einem Privatrezept
(grünes Rezept) verordnet werden. Diese sind reine Privatsache und es gibt
keinen Rechtsanspruch auf Erstattung - auch nicht, wenn vorher Erst- und
Folgeanamnesen erstattet wurden.
Diese Leistungen müssen vorher beantragt werden, und es sollte eine
schriftliche Kostenzusage vorliegen in der genau aufgelistet ist, welche
Leistungen bei welchen Homöopathen übernommen werden und wie hoch dann die
Erstattung ist. Sonst wird's schnell teuer!
Also jetzt mal dienstlich:
Homöopathie ist eine "Zusatz-Leistung" der Krankenkassen, also nicht im
Sozialgesetzbuch V verankert und damit auch nicht beanspruchbar oder
einklagbar.
Da aber inzwischen fast alle Krankenkassen den gleichen Beitragssatz haben,
lohnt es sich, bei seiner Krankenkasse nachzufragen. "Zusatz-Leistungen" und
Service sind nämlich jetzt die einzige Möglichkeit der Krankenkassen, sich
von der Konkurrenz abzuheben...
Je nach Krankenkasse werden homöopatische Erst- und dann die Folgeanamnesen
bei ausgesuchten Homöopathen bzw. Ärzten mit homöopathier Zusatzausbildung
z. T. übernommen. Jede Krankenkasse hat da eigene Regeln, welcher Homöopath
"qualifiziert" ist und damit für eine Erstattung in Frage kommt...
Erstanamnese: 1. Gespräch mit Untersuchung und Diagnose beim Homöopath, ca,
1 Stunde
Folgeanamnesen: Folgeuntersuchungen, etwa 30 Minuten. Davon können eine oder
mehr im Quartal übernommen werden.
Wichtig: Oft müssen Versicherte zuerst in Vorleistung gehen. Meist wird aber
nur ein Teil dieser Gebühren nach der Durchführung an den Versicherten
erstattet, da bleibt eine Differenz!
Manchmal werden auch Zuschüsse zu den Medikamenten gegeben, aber
grundsätzlich müssen diese homöopatischen Medikamente mit einem Privatrezept
(grünes Rezept) verordnet werden. Diese sind reine Privatsache und es gibt
keinen Rechtsanspruch auf Erstattung - auch nicht, wenn vorher Erst- und
Folgeanamnesen erstattet wurden.
Diese Leistungen müssen vorher beantragt werden, und es sollte eine
schriftliche Kostenzusage vorliegen in der genau aufgelistet ist, welche
Leistungen bei welchen Homöopathen übernommen werden und wie hoch dann die
Erstattung ist. Sonst wird's schnell teuer!
Gruß
Motte
Motte

