18-10-2009, 22:42
(18-10-2009, 11:40)SchmetterMotte schrieb: Rein rechtlich betrachtet ist diese Aussage ja nichtmal falsch, nur gilt ein ungeborenes Kind erst ab einem bestimmten Zeitpunkt als Mensch, also kann man vorher auch nicht von einem "Mord" sprechen, aber Heinrich ganz ehrlich: Du hast die ganze Diskussion anscheinend nicht mitverfolgt, hast keine Ahnung was hier bereits besprochen wurde und daher betrachte ich deine Aussage als schlicht daneben.
Äußere dich, wenn du einen Überblick darüber hast, was wir hier bereits diskutiert wurde und störe nicht durch unruhestiftende Pauschalaussagen.
ich danke dir für diese anmerkung. und präzisiere, was ich gemeint habe, wenn ich jetzt ein wenig klugscheißen darf:
"mord" definiert sich eben nicht dadurch, daß ein kind getötet wird (heinrich hat - das sagt der kontext - damit wohl auch nicht allgemein die tötung eines kinds gemeint, sondern von abtreibung gesprochen)
er definiert sich über die tötung eines menschen aus bestimmten beweggründen:
§211 stgb
Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet
daß ein embryo noch nicht keine rechtspersönlichkeit als mensch darstellt, hat mit der verallgemeinernden unschärfe von heinrichs rechtswidriger definition dabei nur am rande zu tun
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)