31-12-2003, 13:36
Wenn ein Fall von Kindesmißhandlung sind die Nachbarn oder Personen die solches mitbekommen verspflichtet zu handeln(die Polizei zu rufen oder Jugendämter einzuschalten) wären z.B. denkbare Maßnahmen. Mir ist auch ein Fall bekannt, wo ein Kind steinerweichend geschrieen hatte, nur weil es gebadet werden sollte. Die Polizei hat es dann ohne Anwesenheit der Mutter befragt und die Sache war erledigt.

