31-10-2009, 11:31
(31-10-2009, 11:02)Dornbusch schrieb: Kirchensteuer: Diese wird entweder von kircheneigenen Finanzämtern oder von staatlichen Finanzämtern verwaltet
was sind "kircheneigene Finanzämter"?
davon habe ich noch nie gehört
Zitat:Erwähnen möchte ich auch, daß der Besuch des RU immer ein freiwillger ist. Jeder darf sich für den Ethikunterricht entscheiden
was aber von den kirchen aufs heftigste bekämpft wird
Zitat:Die Kirche ist ein Tendenzbetrieb. Das gilt ebenso für den Staat, die Bundeswehr, die Parteien u.a. Auch in der Kirche gibt es kein Streikrecht!
Dennoch gibt es eine betriebliche und überbetriebliche Arbeitnehmervertretung in der Kirche (MAV und KODA)
es ist imho nicht einzusehen, daß und warum kirchlich angestellte nicht über die gleichen rechte verfügen wie arbeitnehmer in der freien wirtschaft. eine putzfrau ist eine putzfrau - und ihre fähigkeit, den kindergarten sauber zu halten, hängt nicht davon ab, ob sie auch kirchlich verheiratet ist
Zitat:Die sozialen Einrichtungen der Kirche dienen dem Allgemeinwohl
und werden zum größten teil ja auch durch die allgemeinheit finanziert. zahlen tun wir alle, egal, ob wir mit der ideologischen ausrichtung dieser einrichtungen einverstanden sind oder nicht
Zitat:Sie stehen jedem offen. Damit erbringt die Kirche auch Leistungen, die ansich Aufgabe des Staates wären. Deshalb ist es nur folgerichtig, wenn der Staat sich finanziell an diesen Leistungen beteiligt
folgerichtig wäre, wenn der, der zahlt, dann auch entscheiden könnte
Zitat:Der IBKA fordert ein Ende der Bevorzugung kirchlicher Einrichtungen. Worin diese Bevorzugung bestehen soll, wird in diesem Artikel nicht erkennbar
möglicherweise ja deshalb, weil sie derart offensichtlich ist, daß man sich schon beide augen zuhalten muß, um sie nicht zur kenntnis zu nehmen
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)