06-11-2009, 14:56
(06-11-2009, 14:19)Dornbusch schrieb: Vor wenigen Tagen urteilte der Europäische Gerichtshof über Kreuze in italienischen Klassenzimmern.
Angesprochen fühlen sich davon aber nicht nur Italiener, sondern auch die Bayern.
http://www.focus.de/politik/deutschland/...50885.html
Mir kommt es vor, als würde das sehr wichtige Anliegen der Menschenrechte vor fremde Karren gespannt werden. Selbstverständlich ist das Kreuz ein religiöses Symbol!
Zudem ist es aber auch ein Symbol religionsübegreifender Werte und Verbindlichkeiten
wie nun das?
Zitat:Fahrzeuge der Bundeswehr sind damit gekennzeichnet und Einrichtungen des "Roten Kreuzes" ebenfalls
in den schulklassen hängt aber weder das rote noch das eiserne kreuz
Zitat:Auf Friedhöfen steht es, am Wegesrand und auf Berggipfeln
als religiöses Symbol, nicht als Symbol religionsübegreifender Werte und Verbindlichkeiten
Zitat:Falls einer meint, das Symbol (!) könne Menschenrechte verletzen
das meint auch keiner
die ausschließliche und demonstrative ausstellung gerade dieses religiösen symbols aber verletzt die religionsfreiheit
Zitat:dann muß er auch erklären, warum das nur im Klassenzimmer gelten soll
weil die kinder sich dort nicht freiwillig aufhalten und somit der ausschließlichen und demonstrativen ausstellung gerade dieses religiösen symbols ausgesetzt sind
Zitat:Und er muß erklären, worauf sein Verständnis von Menschenrechten wirklich fußt
darauf, daß nicht eine bestimmte religion sonderrechte für sich beanspruchen kann
was ist daran so schwer zu verstehen?
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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