12-11-2009, 12:55
(12-11-2009, 12:49)Bion schrieb: Vorerst zu Joh 18,31, wonach die jüdische Gerichtsbarkeit keine Kapitalstrafen habe verhängen können.
Dieser Behauptung wird auch biblisch widersprochen.
Das war Aussage 1.
Zitat:Wegen der Vakanz des Landpflegeramtes wurde das Todesurteil ohne römische Bestätigung vollstreckt.
Aussage 2
Zitat:Schließlich stand auch Stephanus vor dem Hohen Rat, bevor er gesteinigt wurde.
Aussage 3
Zitat:Der Steinigung des Stephanus, die gerne auch als Lynchjustiz des Mobs dargestellt wird, ist jedenfalls eine Verhandlung nach jüdischem Recht (vor dem Hohen Rat) vorausgegangen.
Aussage 4
Zitat:Die Juden hatten am Prozess, wenn überhaupt, nur marginalen Anteil.
MfG B.
Aussage 5
Nun kann sich jeder selbst überlegen wieso Aussage 5 dem ganzen Rest widerspricht.