(12-11-2009, 14:55)Maik schrieb: Wie wir alle wissen gibt es kein Hinrichtung ohne ein Urteil.
Und das Urteil haben die Obersten der Juden gefällt. Das ist fakt.
Nichts ist Fakt!
Wäre der Hohe Rat über Jesus zu Gericht gesessen, hatte der Prozess am Tag stattfinden müssen!
Der Prozess findet nach Mk und Mt aber in der Passahnacht, nach Johannes in der Nacht des Rüsttages statt. Nur Lk berichtet davon abweichend von einem Prozess am Tag. Nach jüdischem Recht darf das Urteil nicht am Verhandlungstag gesprochen werden, dazu hätte es einer zweiten Sitzung bedurft.
Gotteslästerung (nach Mk 14,64 der Grund für die Verurteilung) besteht nach Sanh VII,5 im Aussprechen des Jahwenamens. Beide, Hohepriester und Jesus, benutzen Umschreibungen des Gottesnamens, Jesus spricht von der Macht, neben der der Menschensohn (zur Rechten) sitzen wird.
Der rechtlich vorgeschriebene Ort für einen Kapitalprozess war nach jüdischem Recht die Quaderhalle innerhalb des Tempels. Die Tempeltore haben nachts aber verschlossen zu sein. Nach biblischem Bericht fand die Sitzung des Hohen Rats aber im Palast der Hohepriesters statt.
Das Urteil nach jüdischem Recht hätte von Pilatus bestätigt (nicht gefällt) werden müssen. Danach wäre Jesus mit dem Schwert oder durch Steinigung hingerichtet worden, nicht am Kreuz.
MfG B.