19-11-2009, 18:27
(19-11-2009, 18:21)humanist schrieb: Eine Lüge würde böswilligen Vorsatz voraussetzen, den ich hier nicht sehe.
wo "hier"?
ich spreche ganz allgemein von lüge
wenn user a etwas behauptet, user b belegt ihm das gegenteil, und user a bleibt bei seiner behauptung: dann handelt er mit vorsatz, ergo ist das lüge
zum "beleg des gegenteils": hier kann auch die umkehr der beweislast greifen. sagt z.b. user a, daß user b dies und jenes behauptet hätte, so steht er in der pflicht, das auch zu belegen. will oder kann er das auch nach aufforderung nicht, und nimmt die unterstellung auch nicht zurück, so hat er gelogen und durch sein verhalten nachträglich den vorsatz bestätigt
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)