11-12-2009, 13:31
(11-12-2009, 13:22)petronius schrieb: nach verbüßen der haftstrafe kann sich der straftäter wieder voll integrieren. er hat ja noch seinen führerschein, ist vereinsmitglied, hat rentenanspruch, darf sein haus bewohnen, usw.
Die Chance sich voll zu integrieren, seh ich eher anders herum. Er verliert zwar kurzfristig Rechte -die aufgezählten waren nur Möglichkeiten eines Eingriffes und müssen natürlich einzeln diskutiert werden- aber danach hat er doch die Möglichkeit wieder vollintegriert zu sein.
Bei einer mehrmonatigen Haftstrafe verliert man zuerst den Job, dann zumindest, wenn man alleine zur miete wohnt die Wohnung und womöglich alles, was sich darin befindet. Man verliert zumeist Teile des Freundeskreis, die sich distanzieren.
Hinterher steht man vor einem Scherbenhaufen und hat einen versauten Lebenslauf, da ist es schwer wieder einen Job zu finden.
Thomas Paine: "As to the book called the bible, it is blasphemy to call it the Word of God. It is a book of lies and contradictions and a history of bad times and bad men."

