(11-12-2009, 14:45)Manuel schrieb: Gut, bei Rentenansprüchen sind es natürlich keine kurzfristigen Einschränkungen. Das ist richtig, genau wie bei Geldstrafen. Aber das führt für mich auch nicht dauerhaft zu einem Ausschluss aus der Gesellschaft. Z.B. bei Steuerhinterziehung, wie bei Zumwinkel, könnte man ruhig dessen Rentenanspruch drastisch beschneiden. Niemandem ist doch geholfen, wenn der ins Gefängnis wandert.
ich kann mich nur wiederholen: so diffus und potentiell mißverständlich wie von dornbusch beschrieben läßt sich nicht beurteilen, ob und was besser als herkömmliche justizstrafen wäre. ein problem sehe ich auch im gleichheitsanspruch. wer etwa sowieso keinen rentenanspruch hat, dem ist der entzug egal. wer den führerschein als berufskraftfahrer braucht, den trifft sein entzug wesentlich härter als den sonntags-spazierfahrer. usw. ...
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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