16-12-2009, 13:31
(16-12-2009, 10:57)petronius schrieb: irgendeiner findet sich immer, der auch entsetzlichstes durch entsprechende gesetzgebung "legitimiert". das kann also kein kriterium für das gesellschaftlich zu befürwortende und erlaubte seinDabei bewegen wir uns auf der Ebene der Gesetzgebung, die sich hüten muss vom Staatsbürger etwas anderes zu verlangen, als von den Staatsorganen.
(16-12-2009, 10:57)petronius schrieb: nochmal anders: mord ist auch dann mord, wenn er "nach geltendem recht und gesetz" begangen wirdNur dann, wenn es Mord ist(Tötung aus niedrigen Beweggründen, Verdeckung von Verbrechen, Verfolgung wegen Gesinnung, Herkunft, Rasse)!. Hier war aber ausdrücklich von Tätern die Rede, gegen die sich praktisch jeder Bürger zu schützen trachtet, weil dieser Täter einfach gefährlich für Gesundheit und Leben ist.
Selbstredend bin ich nicht so "blauäugig", dass die Todesstrafe in dieser Reinkultur angewendet würde und nicht leicht zum staatlichen Morden führen kann.
Wir sollten nur nicht jede Tötungshandlung als Mord titulieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard


