16-12-2009, 18:11
Heisses Thema.....
Im Heiligsten Buch der Baha'i steht das für VORSÄTZLICHEN Mord die Todesstrafe anzuwenden sei - es kann aber nach dem Ratschluss der Gesetzgeber (des Staates) auch lebenslängliche Haft ausgesprochen werden. Die Baha'i sich sich darüber einig, dass die Todesstrafe nur für Massenmörder (Saddam Hussein, Adolf Hitler, Pol Pot etc.) ausgesprochen werden darf; Verbrechen, auch Mordverbrechen lassen sich auf eine völlig falsche, unethische und unmoralische Erziehung des einzelnen Menschen zurück führen. Bevor man also "Rübe ab für Kinderschänder" fordert, müsste man erstmal die gesellschaftlichen Lebensbedingungen so ändern, dass der Gerdanke des Einzelnen an ein Verbrechen schon eine höhere Strafe ist, als das Verbrechen selbst (und dessen Bestrafung). Das ist zugegebenermassen ein hoher, ethisch-moralisches Ziel....
Im Heiligsten Buch der Baha'i steht das für VORSÄTZLICHEN Mord die Todesstrafe anzuwenden sei - es kann aber nach dem Ratschluss der Gesetzgeber (des Staates) auch lebenslängliche Haft ausgesprochen werden. Die Baha'i sich sich darüber einig, dass die Todesstrafe nur für Massenmörder (Saddam Hussein, Adolf Hitler, Pol Pot etc.) ausgesprochen werden darf; Verbrechen, auch Mordverbrechen lassen sich auf eine völlig falsche, unethische und unmoralische Erziehung des einzelnen Menschen zurück führen. Bevor man also "Rübe ab für Kinderschänder" fordert, müsste man erstmal die gesellschaftlichen Lebensbedingungen so ändern, dass der Gerdanke des Einzelnen an ein Verbrechen schon eine höhere Strafe ist, als das Verbrechen selbst (und dessen Bestrafung). Das ist zugegebenermassen ein hoher, ethisch-moralisches Ziel....
