16-12-2009, 18:58
Dass ein Fehler in der Durchführung geschah, ändert nichts an der funktion der Technik selbst, schließlich wurde er ja anschließend aufgrund ebendieses Tests rehabilitiert,..
Es ändert nichts an meiner Einstellung zur Todesstrafe, allein die Nachweisverfahren der Schuld müßten redundant abgesichert erfolgen, zb 3 facher DNA Test in 3 unabhängigen Laboren.
Es gibt vielfach das problem mit "Cold Cases" wo eben die Beweismittelsicherung nicht dem heutigen Stand der Technik entsprach und dementsprechend mit Verfälschungen zu rechnen ist,..aber in diesen Fällen wäre eine Todesstrafe nach meinen Kriterien nicht anwendbar, da eben die eindeutige Beweisführung nicht möglich ist,
Es ändert nichts an meiner Einstellung zur Todesstrafe, allein die Nachweisverfahren der Schuld müßten redundant abgesichert erfolgen, zb 3 facher DNA Test in 3 unabhängigen Laboren.
Es gibt vielfach das problem mit "Cold Cases" wo eben die Beweismittelsicherung nicht dem heutigen Stand der Technik entsprach und dementsprechend mit Verfälschungen zu rechnen ist,..aber in diesen Fällen wäre eine Todesstrafe nach meinen Kriterien nicht anwendbar, da eben die eindeutige Beweisführung nicht möglich ist,
Aut viam inveniam aut faciam

