16-12-2009, 19:00
(16-12-2009, 17:39)d.n. schrieb: natürlich verübte der Volksgerichtshof aus humaner bzw ethischer Sicht Verbrechen, das ist unbestritten,..auf der rein abstrakten, juristischen ebene, waren die Urteile aber rein in Bezug auf das damals geltende Gesetz, juristisch korrekt,...
Nein, Freislers Urteile waren nicht "juristisch korrekt". Auch nicht, wenn man das damals gültige Recht zugrundelegt. Die Angeklagten wurden unter Folter verhört, eine geordnete Beweisaufnahme fand nicht statt. Der Richter fungierte praktisch als zweiter Ankläger, behinderte die Verteidigung, verhöhnte und beschimpfte die Angeklagten!
Es waren Schauprozesse der übelsten Art, vergleichbar mit jenen, die Stalin mit Hilfe Berijas zur Liquidierung ehemaliger Weggefährten inszenieren ließ. Was die Volksgerichtshofsprozesse davon noch abhob, war Freislers unüberbietbare Niederträchtigkeit in der Prozessführung.
MfG B.
MfG B.

