16-12-2009, 19:23
(16-12-2009, 19:06)d.n. schrieb: ok, dass war schlecht ausgedrückt, ich nehms zurück.
War das falsche Beispiel, Ich wollte nur darauf hinweisen, wie es um die differenzierung von abstraktem Recht zu humanem,ethischem Recht bestellt ist,..
Sollte die formulierung jemanden in den falschen Hals gekommen sein, entschuldige ich mich dafür
Ist OK!
Rechtsphilosophische Ausführungen mit Beispielen zu garnieren, ist nahezu immer mit Risiken verbunden.
MfG B.