16-12-2009, 20:48
(16-12-2009, 18:54)d.n. schrieb: Dazu sei noch anzuführen, dass die als unschuldig Erkannten erst aufgrund der neueren Kriminaltechnik entlastet wurden, es handelt sich hierbei oft um Personen die schon seit jahrzehnten in der Zelle sitzen und aufgrund der damaligen Beweismittel oder Aussagen verurteilt wurden,.. eben dadurch bin ich, solange korrekt angewandt ein Verfechter von eben diesen neuen Techniken,..sie können Unschuldige entlasten ebenso wie täter identifizieren,..
die meisten Unschuldigen wurden eben durch DNA-proben und entsprechenden Spuren am Tatort entlastet
aber niemand weiß, wieviele unschuldige vielleicht noch einsitzen - z.b. weil eben nicht alle indizien auch zu ihrer entlastung gar nicht gesichert werden, auch wenn im prinzip (bzw. theoretisch) dazu alle möglichkeiten moderner kriminaltechnik bestehen
(16-12-2009, 18:54)d.n. schrieb: Der Hirnscan ist in seiner Genauigkeit erst mit heutigen Techniken möglich, insofern er auch als unbestechlich gilt,..arbeitet eine Hirnregion oder arbeitet sie nicht,...ein Gutachter kann immer nur subjektiv beurteien,..sonst gäbe es ja keine Gegengutachten,..einHirnscan, der zeigt, dass bei visueller Vorführung extremster Gräuel keinerlei Hirnaktivität im Bereich, der für Mitleid oder Gefühle zuständig ist, stattfindet, ist hingegen eindeutig
eindeutig wofür?
ja, er zeigt eindeutig, daß bzw. ob hirnaktivität stattfindet. welche eindeutige schlußfolgerung daraus ergibt sich zwingend?
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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