17-12-2009, 10:41
(17-12-2009, 09:38)Romero schrieb: Nicht, dass ich je behauptet hätte, man solle jemanden für nicht begangene Verbrechen einsperren. Es ging um härtere Strafen für bereits begangene Verbrechen
ich hab das anders in erinnerung - nämlich so, daß ein straftäter nach verbüßter haft wegen wiederholungsgefahr weiter eingesperrt bleiben soll - mithin eine haftstrafe für ein (noch) nicht begangenes verbrechen erhält
Zitat:Natürlich so unweigerlich auch um Prävention, aber man kann das natürlich auch dramatisieren, denn so wie du das auslegst, müsste man selbst den Mörder mit der höchsten Rückfallgefahr laufen lassen. Es ist zwar im höchsten Grad wahrscheinlich, dass er rückfällig wird, aber er hat das Verbrechen ja noch nicht begangen....
ganz recht. das ist rechtsstaatlichkeit - du kannst nicht jemanden für etwas bestrafen, das er vielleicht tun könnte
für die fälle, wo eine enstprechende psychische störung vorliegt, die nicht erfolgreich behandelbar ist, und so eine erhebliche gefährdung der bevölkerung vorliegt, gibts die sicherheitsverwahrung
(17-12-2009, 09:38)Romero schrieb: Wir gehen die Sache von 2 völlig verschiedenen Seiten an. Ich will sicherstellen, dass die Menschenrechte der Bevölkerung vor Schwerstverbrechern sicher sind (auf Kosten der Verbrecher, deren Recht auf Freiheit beschnitten wird), du willst sicherstellen, dass die Menschenrechte von Schwerstverbrechern gewahrt bleiben (auf Kosten der Rückfall-Opfer, deren Recht auf körperliche Unversehrtheit vom Verbrecher beschnitten wird). Ich sehe hier völlig verschiedene Prioritäten.
so ist das nicht richtig
ich sehe menschenrechte als nicht teilbar - du willst sie beliebig anderen interessen zur disposition stellen
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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