17-12-2009, 11:10
"Beliebig" würde ich das nicht nennen. Ich habe ganz klar ausgesagt in welchen Fällen (nämlich Mord, schwerer Vergewaltigung) ich das so sehe.
Sicherungsverwahrung (nicht Sicherheitsverwahrung
) kommt aufs gleiche raus. Von mir aus können wir das Verwahren von wahrscheinlich Rückfälligen auch so nennen.
Sicherungsverwahrung (nicht Sicherheitsverwahrung
