18-12-2009, 15:23
Der Schuldaspekt ist wohl in der Höhe der Strafe bemessen, aber Hauptziel sollte doch sein, dass der einmal gemachte Fehler nicht wiederholt wird,..Sei es bei geringeren Vergehen durch Therapie und Resozialisierung, oder eben bei pathologischen Serientätern durch Maßnahmen, die sich bewußt auf den Schutz der Bevölkerung ausrichten,..
d.h. bei einer Ersttat kann noch der Schuldaspekt überwiegen, bei einer Folgetat sollte dann aber der Schutzaspekt überwiegen, frei nach dem Motto, einmal darfst du einen Fehler machen, machst du ihn zweimal zeigt es uneinsichtigkeit,..in diesem Falle ist der Schutz der Bevölkerung vor weiteren Taten dieser Person vorrangig gegenüber den Interessen dieser Person
d.h. bei einer Ersttat kann noch der Schuldaspekt überwiegen, bei einer Folgetat sollte dann aber der Schutzaspekt überwiegen, frei nach dem Motto, einmal darfst du einen Fehler machen, machst du ihn zweimal zeigt es uneinsichtigkeit,..in diesem Falle ist der Schutz der Bevölkerung vor weiteren Taten dieser Person vorrangig gegenüber den Interessen dieser Person
Aut viam inveniam aut faciam