19-12-2009, 09:33
(19-12-2009, 08:20)Dornbusch schrieb: Unser Rechtssystem fußt auf der Annahme, daß einem Täter deshalb Schuld zugesprochen werden kann, weil er eine Entscheidungs- und Handlungsfreiheit hat.
Bei Kindern und (einigen) Kranken wird das verneint. Diese werden entsprechend auch nicht richterlich verurteilt. Leider gibt es allzuviele Eltern, die hier geltendes Recht einfach mißachten und ihre Kinder dennoch bestrafen
das meinst du jetzt aber nicht wirklich so, wie es hier steht?
wenn eltern ihren kindern vermitteln, daß falsches verhalten unangenehme konsequenzen nach sich zieht (fernsehverbot fürs äpfelklauen), dann brechen sie kein geltendes recht
Zitat:Ein oft genanntes Ziel von Strafe ist es, eine Einstellungs- und Verhaltensänderung des Täters herbeizuführen.
Dem entgegen steht allerdings die komplexe menschliche Psyche. Niemand kann die nächste Handlung eines Menschen vorhersagen, das kann auch oft genug der Handelnde nicht. Kein 16-Jähriger weiß, ob und welche Verbrechen er in den nächsten 10 Jahren verüben wird
wenn er für ein begangenes verbrechen nicht bestraft wird, also aus kriminellem verhalten nur vorteile zieht, aber dafür keine nachteile gewärtigen muß - dan kann auch ich als psychologischer laie dir vorhersagen, daß er weitere verbrechen begehen wird
Zitat:Das ist für mich ein zwingender Grund dafür, von allen "erfolgversprechenden" Strafen (hier zählen auch Erfahrungswerte) die geringste zu wählen
na, dann sag uns doch mal, welche das sein sollen. nach welchen kriterien du sie verhängen willst
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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