(20-12-2009, 06:07)Dornbusch schrieb: Zuerst plädiere ich dafür, daß niemand nur deswegen in Haft kommt, weil er eine Geldstrafe nicht bezahlen kann.
Das sehe ich auch so.
Dornbusch schrieb:Zum zweiten plädiere ich dafür, daß niemand in Haft kommt, wenn durch seine Tat kein Schaden entstanden ist.
Kann man das so generell fordern?
Ein Mordversuch ist auch dann ein schweres Verbrechen, wenn (durch glückliche Umstände) niemand Schaden genommen hat. Die Tatwiederholungsgefahr bedingt, meine ich, ein entsprechendes Vorgehen der Behörde.
MfG B.
MfG B.

