(23-12-2009, 13:13)indymaya schrieb: Historische Tatsache ist es, daß zur Zeit des 1. Festes am 25.12.354, "Aberglaube" bei Todesstrafe verboten war.
Tatsache ist, dass man nicht genau weiß, wann das erste Geburtsfest Christi stattgefunden hat. Gesichert ist, dass Christi Geburt in Rom schon vor 354 nC gefeiert worden ist, in Konstantinopel aber erst um etwa 380 nC (Hauschild, Lehrbuch der Kirchen und Dogmengeschichte, Bd 1, S. 106; Lexikon für Theologie und Kirche, Bd 10, S 1018).
Die älteste Quelle, die (unter vielen anderen Dingen auch) den Tag der Christi-Geburts-Feier mit 25.12. angibt, ist der Chronograph von 354, ein reich illustrierter römischer Staatskalender, im Original verschollen, aber über acht Handschriften (die älteste aus karolingischer Zeit) rekonstruiert.
Könntest Du einen Hinweis geben, womit Du Deine Annahme begründest, wonach im Jahre 354 nC, "Aberglaube" bei Todesstrafe verboten gewesen wäre. In dieser Zeit befand man sich doch noch mitten im trinitarischen Streit?
MfG B.

