25-12-2009, 15:15
(25-12-2009, 13:49)indymaya schrieb:(24-12-2009, 02:09)Bion schrieb: Könntest Du einen Hinweis geben, womit Du Deine Annahme begründest, wonach im Jahre 354 nC, "Aberglaube" bei Todesstrafe verboten gewesen wäre. In dieser Zeit befand man sich doch noch mitten im trinitarischen Streit?
Die Antwort gibst du dir selber, in deinem nächsten Beitrag (Kontatin II)
Also nochmals:
Glauben durften die Menschen damals noch, was sie wollten.
Nicht "Aberglaube" war bei Todesstrafe verboten, sondern eine "Opferhandlung", die heidnischen Gottheiten galt.
Auch sollte man den Eindruck zu erwecken vermeiden, dieses Opferverbot hätte wirkungsgeschichtliche Bedeutung gehabt.
Daher waren weitere Erläuterungen nötig.
(25-12-2009, 13:49)indymaya schrieb: Der trinitarische Sreit war eine Angelegenheit Christen vs Christen.
Was allgemein bekannt ist! Und die jeweils eine Seite bezichtigte die andere des Aberglaubens.
MfG B.