10-02-2010, 19:53
(10-02-2010, 19:26)petronius schrieb:(10-02-2010, 18:28)Dornbusch schrieb: Wenn es nun den Anschein hat, daß staatliches Recht dem Naturrecht oder der Würde widerspricht (siehe Hartz IV Diskussion)
um das einschätzen zu können, müßte man die jeweiligen inhalte einander gegenüberstellen
worin bestehen sie im fall des "Naturrechts" aus sicht der rkk? "staatliches Recht" ist in gesetzen festgeschrieben
diese Frage können wohl am ehesten Biologen und Physiker beantworten.
Diese sind die Fachleute auf dieser "Normenebene" . Welche Grundbedingungen ermöglichen das Leben? Mediziner haben hier auch ihr Wissen beizutragen. Deren Aufgabe ist es, aus dem Naturrecht Gesetze abzuleiten und diese Ergebnisse an den staatlichen Gesetzgeber weiterzugeben.
Gruß Dornbusch
