26-03-2010, 20:04
(26-03-2010, 12:31)melek schrieb: Was bedeutet, daß es in einer "moderneren" islamischen Gemeinschaft eine Schariaauslegung geben kann, die den Frauen ähnliche Rechte zugesteht wie wir es hier gewohnt sind.
Wenn man den zeitlichen und kulturellen Kontext berachtet, so hat Muhammed für die Frauen erhebliche Verbesserungen gebracht.
Für damalige Verhältnisse wahrscheinlich revolutionär und nirgendwo sonst gegeben.
"Erhebliche Verbesserungen"? In den meisten vorislamischen Stämmen gab es sowohl die Vielehe für Männer als auch für Frauen (Polyantrie). Hatte eine Frau von einemMann genug, warf sie seine Sachen aus dem Zelt, und drehte das Zelt um, als Zeichen dafür, dass er nicht mehr willkommen war.
Im Islam hat der Mann das Recht,sich mehrere Frauen zu nehmen, dazu noch Konkubienen, bzw. eine "Ehe auf Zeit" abzuschließen. Das Recht haben Frauen nicht!
Im Islam braucht ein Mann nur dreimal die Scheidungsformel (vor zeugen?) zu sprechen, und er ist frei. Eine Frau hat das recht nicht.
In vorislamischer Zeit gehörte ein Kind der mutter, in islamischer Zeit dem Vater, der es der Mutter wegnehmen und das Kind oder/und die Mutter töten konnte.
Nun sag mir, sind DAS die Verbesserungen, von denen du geredet hast?
