26-03-2010, 20:07
(26-03-2010, 12:42)melek schrieb: Zu erstmal das Tötungsverbot. *g*
Dann z.B. Erbrecht und Scheidungsrecht.
Zum Scheidungsrecht hab ich ja oben was geschrieben. Da gab es keine Verbesserung! Und was das Erbrecht angeht, so erbt eine Frau auch heute noch viel weniger als ein Mann (ein Drittel bis ein viertel von dem, was ein Mann bekommt). Und das Tötungsverbot?
In manchen Stämmen durften weibliche Föten/Kinder getötet werden, in anderen nicht. Also kann man es nicht pauschalisieren.