Woher hast du denn die Infos über die Stellung der Frau vor dem Islam im arabischen Raum ?
Der Islamforscher Professor Bernard Lewis gibt hierzu den folgenden Kommentar:
"Generell gesehen brachte die Ausbreitung des Islam eine enorme Verbesserung der Position der Frau im alten Arabien, die ihnen neben anderen Rechten das Recht auf den Besitz von Eigentum gab; außerdem erhielten sie eine Reihe von Rechtsmitteln zu ihrem Schutz gegen Misshandlungen durch ihre Ehemänner oder Eigentümer. Die Tötung weiblicher Neugeborener, gewohnheitsmäßig toleriert im heidnischen Arabien, wurde durch den Islam verboten. Trotzdem ließ die Rechtsstellung der Frauen weiterhin viel zu wünschen übrig, und sie verschlechterte sich weiter, als die ursprüngliche Botschaft des Islam nicht nur in dieser Hinsicht ihre treibende Kraft verlor und unter dem Einfluss vormals ausgeübter Traditionen und Bräuche modifiziert wurde." (Bernard Lewis, Der Mittlere Osten, Weidenfeld und Nicolson, London, 1995, S.210)
Auf Verweise auf islamfreundliche Seiten verzichte ich aufgrund deren fehlender Neutralität mal.
Der Islam gab ihnen das festgeschriebene Recht auf Scheidung, das Recht auf Unterhalt nach der Scheidung und wie gesagt das Recht zu erben.
Ja, nur die Hälfte dessen, was ein Mann erbt, aber dafür ohne die Pflicht, für die ganze Familie zu sorgen. Das Erbe einer Frau gehört also nur ihr (wie auch die Brautgabe), während ein Mann auch damit die Familie versorgen muss.
Die "Vielehe" gilt im Islam auch nur unter der Einschränkung, daß alle Frauen unterhalten und gleich gerecht behandelt werden können.
Ansonsten soll man sich auf eine Frau beschränken.
Es gab vor allem zu Kriegszeiten Frauenüberschuß und damit auch Frauen, die alleine dastanden, was die Erlaubnis zur Vielehe erklärt.
Ich bin überzeugt davon, daß es Muhammeds Intention war, die Stellung der Frauen zu verbessern.
Deshalb sollte man meiner Meinung nach als Muslim (statt einer wörtlichen Koranauslegung) auch heute gemäß dieser Intention handeln, und den Frauen entsprechende Rechte zubilligen.
Der Islamforscher Professor Bernard Lewis gibt hierzu den folgenden Kommentar:
"Generell gesehen brachte die Ausbreitung des Islam eine enorme Verbesserung der Position der Frau im alten Arabien, die ihnen neben anderen Rechten das Recht auf den Besitz von Eigentum gab; außerdem erhielten sie eine Reihe von Rechtsmitteln zu ihrem Schutz gegen Misshandlungen durch ihre Ehemänner oder Eigentümer. Die Tötung weiblicher Neugeborener, gewohnheitsmäßig toleriert im heidnischen Arabien, wurde durch den Islam verboten. Trotzdem ließ die Rechtsstellung der Frauen weiterhin viel zu wünschen übrig, und sie verschlechterte sich weiter, als die ursprüngliche Botschaft des Islam nicht nur in dieser Hinsicht ihre treibende Kraft verlor und unter dem Einfluss vormals ausgeübter Traditionen und Bräuche modifiziert wurde." (Bernard Lewis, Der Mittlere Osten, Weidenfeld und Nicolson, London, 1995, S.210)
Auf Verweise auf islamfreundliche Seiten verzichte ich aufgrund deren fehlender Neutralität mal.
Der Islam gab ihnen das festgeschriebene Recht auf Scheidung, das Recht auf Unterhalt nach der Scheidung und wie gesagt das Recht zu erben.
Ja, nur die Hälfte dessen, was ein Mann erbt, aber dafür ohne die Pflicht, für die ganze Familie zu sorgen. Das Erbe einer Frau gehört also nur ihr (wie auch die Brautgabe), während ein Mann auch damit die Familie versorgen muss.
Die "Vielehe" gilt im Islam auch nur unter der Einschränkung, daß alle Frauen unterhalten und gleich gerecht behandelt werden können.
Ansonsten soll man sich auf eine Frau beschränken.
Es gab vor allem zu Kriegszeiten Frauenüberschuß und damit auch Frauen, die alleine dastanden, was die Erlaubnis zur Vielehe erklärt.
Ich bin überzeugt davon, daß es Muhammeds Intention war, die Stellung der Frauen zu verbessern.
Deshalb sollte man meiner Meinung nach als Muslim (statt einer wörtlichen Koranauslegung) auch heute gemäß dieser Intention handeln, und den Frauen entsprechende Rechte zubilligen.

