Witch of Hope schrieb:In den meisten vorislamischen Stämmen gab es […] die Vielehe […] auch für Frauen (Polyantrie).
Tatsächlich?
Wir sprechen von der vorislamisch-arabischen Stammesgesellschaft!
Kannst Du dafür Belege liefern?
Witch of Hope schrieb:Hatte eine Frau von einem Mann genug, warf sie seine Sachen aus dem Zelt, und drehte das Zelt um, als Zeichen dafür, dass er nicht mehr willkommen war.
Auch für einen Beleg zu dieser Behauptung wäre ich Dir dankbar. Ich habe mich mit der Kulturgeschichte der vorislamisch-arabischen Stammesgesellschaft beschäftigt und bin zu ganz anderen Ergebnissen gekommen.
Witch of Hope schrieb:In vorislamischer Zeit gehörte ein Kind der mutter, in islamischer Zeit dem Vater, der es der Mutter wegnehmen und das Kind oder/und die Mutter töten konnte.
Auch dafür erbitte ich einen Beleg, damit ich das, was ich zu diesen Dingen weiß, eventuell revidieren kann.
Mir jedenfalls sind die Fakten zum Familienrecht der arabischen Gesellschaft jener Zeit anders bekannt.
Das Thema wird bei Muhammad b. Habib* ausführlich behandelt.
Vor Einführung des islamischen Rechts galt:
Das Familienoberhaupt hatte das Recht, unerwünschte Kinder zu töten. In der Regel waren das Mädchen.
Das Erbe traten die Söhne an, die Töchter gingen leer aus.
Hinterbliebene Ehefrauen galten als Teil der Verlassenschaft, sie galten als bewegliches Gut und zählten zur Erbmasse.
Der Brautpreis ging an den Brautvater. Erst nach islamischem Recht ging er als wirtschaftliche Absicherung in den Besitz der Braut über, und zwar zum Zeitpunkt des Vollzugs der Ehe.
*Tippfehler in der Beleganmerkung verbessert
MfG B.