(27-03-2010, 01:06)Al-Haitam schrieb: In der Scharia steht nur die Unschuld zur Debatte und die Familie des Opfers steht gegen den Angeklagten. Wobei es dringend empfohlen wird, zu vergeben, und statt dessen, eine Diyah zu akzeptieren. (eine Art von Schmerzensgeld)
Das gilt bei vorsätzlicher Tötung und Körperverletzung. Geregelt ist das in Sure 2:178f.
Mohammed hat damit Blutracheexzesse, die für mache Stämme verheerende Auswirkungen hatten, wirksam unterbunden.
MfG B.