27-03-2010, 09:03
(27-03-2010, 02:41)Witch of Hope schrieb: weil dieser sie schlug und vergewaltigte (was er nach saudischem Recht durfte (auch nach der Scharia?)
zitiere doch bitte endlich mal den entsprechenden paragraphen des saudischen strafrechts, der die vergewaltigung von hausnagestellten außer strafe stellt, und die entsprechenden quellen für die haltung der scharia hierzu
(27-03-2010, 02:41)Witch of Hope schrieb: In JEDEM westlichen land wäre so etwas Notwehr gewesen, und die Frau wäre frei gekommen
solange es nach recht und gesetz zuginge
du weißt so gut wie ich, daß auch in vielen nichtislamischen ländern die realität der rechtsprechung anders aussieht und bestimmte tätergruppen nicht zur verantwortung gezogen werden, obwohl sie es den buchstaben des gesetzes zufolge müßten
versuch doch mal z.b. in kolumbien, einen paramilitär wegen vergewaltigung verurteilen zu lassen... viel glück!
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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