27-03-2010, 18:39
(27-03-2010, 08:50)petronius schrieb: richtig! und das ist auch gut so. wessen schuld nicht nachgewiesen werden kann, gilt als unschuldig. und die anklage übernimmt der von persönlichen racheinteressen freie staat anstelle des mutmaßlichen opfers
Ja gut, mal angenommen du wärst ein Verbrecher, der aus Versehen Jemanden umgebracht hat oder Jemanden beklaut hat, welche Gruppe bevorzugst du, oder in welcher Gruppe würdest du dich befinden,
a) in einer Gruppe, wo Jeder dich als schuldig sieht, und wartest in einer Zelle bis der Richter deine Unschuld feststellt, je nachdem wie lange das dauert. Und was wäre dann, wenn die Unschuld nicht fest zu stellen ist aufgrund mangelde Beweise??
oder b) in einer Gruppe, wo Jeder dich als unschuldig sieht, bis der Richter deine Schuld feststellt. Wobei aber auch der Vormund oder die Eltern des Opfers vergeben können.
