31-03-2010, 16:04
(31-03-2010, 14:42)petronius schrieb: so gilt z.b. in d eine eindeutige abhängigkeit zwischen wohlstand und bildung. hat also die mutter kein geld, sodaß zu erwarten ist, daß ihr kind in armut leben wird, so wird sie ihm auch keine guten chancen bieten können.
Das mag ja sein, aber weshalb sollte das einen Schwangerschaftsabbruch rechtfertigen? Weil ein Kind nicht die besten Chancen hat, bedeutet das doch nicht gleich ein erbärmliches Leben zu führen.
(31-03-2010, 14:42)petronius schrieb:Zitat:Ab wann tragen die Eltern denn Verantwortung für ihr Kind?
spätestens, sobald es geboren ist
Eigentlich tragen doch die Eltern gleich zu Beginn der Schwangerschaft die Verantwortung, da sie entscheiden was mit dem Embryo geschieht.
(31-03-2010, 14:42)petronius schrieb:Zitat:Und dürfen Eltern die Entscheidung aufgrund der Tatsache fällen, dass ihr Kind mit der Behinderung nicht glücklich wird? Mal davon abgesehen dass man das vorher nicht wissen kann, liegt es ja auch bei den Eltern wie sie ihrem Kind beibringen damit umzugehen
na klasse. wie stellst du das an, einem schwerstbehinderten, schwer leidenden "beizubringen, damit umzugehen?"
was sagst du dem spastisch gelähmten, der seine gleider nicht unter kontrolle hat, dem kind mit mucoviszidose, das sich täglich die lunge aus dem leib husten muß, dem patienten mit spina bifida aperta, der gelähmt ist, blase und darm nicht kontrollieren kann, weil sein rückenmark offen liegt?
Petronius, bevor du dich gleich wieder aufregst: Ich weiß selber nicht was ich machen würde bzw. was richtig und falsch ist.
Aber woran machst du fest dass es besser ist gar nicht erst geboren zu werden? Selbst wenn das Kind behindert ist, ist es doch ein menschliches Wesen, welches Leben in sich trägt. Eine Entscheidung ob es besser ist das Kind nicht zu gebären oder ein schweres Leben zu haben kann doch so gar nicht getroffen werden.
(31-03-2010, 14:42)petronius schrieb: das recht auf leben eines geborenen steht außer frage und ist auch fest in der rechtsprechung verankert
wir reden bei abtreibung aber von einem embryo, der sich doch sehr von einem geborenen unterscheidet, vor allem was bewußtsein und andere an das vorhandensein eines zns gekoppelte funktionen betrifft
Hier würde ich generell eine Frage in den Raum stellen wollen: Ist es wirklich solch ein großer Unterschied, ob ein Mensch in der Entwicklung (ein Embryo) abgetrieben (getötet) wird, oder erst wenn er voll entwickelt ist?
Ich meine, so wird doch ein Mensch schon in seiner Menschwerdung behindert, also bevor er voll entwickelt ist des Lebens beraubt.
Woran macht ihr den Unterschied fest? Am Bewusstsein? An Schmerzen?
