01-04-2010, 00:26
(31-03-2010, 21:53)petronius schrieb:(31-03-2010, 20:01)Gundi schrieb: Ist es nicht. Mit der Befruchtung der Eizelle beginnt die Entwicklung konkret dieses einzellnen Menschen. Nicht vorher und auch nicht nachher
was nichts anderes heißt, als daß du den "menschen" (willkürlich) biologisch definierst als die kombination zweier erbanlagen. was nun also den "menschen" in sozialer hinsicht, und sei es als inhaber bestimmter rechte, ausmacht, kann dadurch noch nicht gesagt sein, sondern ist sache der gesellschaftlichen vereinbarung
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass dieses individuelle, ganz spezielle Leben mit Befruchtung der Eizelle seine Entwicklung beginnt. Ab diesem Zeitpunkt ist nicht mehr eine Vielzahl von Möglichkeiten vorhanden (wie es theoretisch duch Spermium und Eizelle gegeben ist), sondern nur noch eine einzige. Ab diesem Zeitpunkt beginnt der "Lebensweg" dieses individuellen Menschen.
(31-03-2010, 21:53)petronius schrieb: bei einem embryo, der sich weder seiner existenz bewußt ist noch deren beendigung bewußt werden kann, halte ich sein "recht auf leben" und seine präsumptiven interessen für den rechten und interessen der geborenen, insbesondere der schwangeren, im konfliktfall für untergeordnet
Verstehe. Also machst du es am Bewusstsein fest.
(31-03-2010, 21:53)petronius schrieb:Zitat:Das heist eine Mutter die ihr Neugeborenes aus praktischen Gründen(die wir ja nicht werten dürfen) in eine Mülltonne steckt, machst du auch keine Vorwürfe, da auch unsere Sicht darüber auf "abstrakten Ethikprinzipien" beruht?
nein
und ich habe keine lust, mich auf dieses argumentationsniveau herabzulassen. daß "praktische Gründe nicht bewertet werden" dürften, entspringt nicht meiner aussage, sondern wohl deiner argumentativen kreativität
Entschuldige wenn meine Frage dir seltsam vorkommt, aber da du davon sprachst dass jede Frau alleine über einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden soll und ihre Gründe nicht bewertet werden sollten und du weiterhin von praktischen Gründen (welche doch nun mal die Gründe der Frau sind) für die Entscheidung gegen ein Kind sprachst und auch noch von abstrakten Ethikprinzipien sprachst als du mir erklären wolltest weshalb meine Vorstellung von Recht auf Leben nicht das richtige ist, dachte ich du könntest mir vieleicht sagen was die beiden Situationen deiner Meinung nach so groß unterscheidet. Bei beiden entscheidet die Frau (aus Gründen die ihr wichtig sind), bei beiden wird ein Leben beendet und bei beiden werden "abstrakte" Ethikprinzipien angesetzt. Einziger Unterschied ist der Entwicklungsstand des Kindes. Nach deiner neuesten Erklärung würdest du wahrscheinlich auch genau damit erklären, weshalb du das eine als moralisch verwerflicher ansiehst als das andere, oder?
Bist du dann der Meinung das Unverständnis vor Kindstötung auch nur einem abstrakten Ethikprinzip unterliegt?
Ich würde einfach gerne verstehen weshalb du das eine als "irgendein abstraktes Ethikprinzip" bezeichnest, welches nicht über praktischen Gründen stehen sollte, während du bei anderem (wie obigen Beispiel) wahrscheinlich nicht die praktischen Gründe über die Ethik stellen würdest. Oder doch?
