04-05-2010, 16:12
(04-05-2010, 15:54)Gundi schrieb: Aktive Sterbehilfe muss ja nicht gleich das Töten eines ansonsten gesunden Menschen sein, nur weil der es möchte.
Das habe ich auch nicht gemeint. Einem gesunden Menschen würde ich nicht dabei helfen, das sollte er dann schon alleine und selbständig machen.
Zitat:(by the way: Was verstehst du unter Hilfe zum Freitod?)
Zum Beispiel einem bis zum Hals Querschnittgelähmten einen Trunk mit Strohhalm reichen, den ich auf seine Anordnung hin "gemixt" habe. Das wäre für mich Hilfe zum Freitod. Ob das juristisch auch so gesehen wird, weiss ich nicht.
Zitat:Aber was ist z.b. mit Ärzten, die Menschen von lebenserhaltenden Maschienen entkoppeln? Oder die Lungenentzündung des 90jährigen eben nicht mehr behandeln, da die sonstigen Krankheiten dieses Menschen ihn ohnehin nur leiden lassen? Wie stehst du zu dieser Art aktiver Sterbehilfe?
Sofern diese Menschen das wünschen, ist das für mich keine "aktive Sterbehilfe", sondern passiv. Wikipedia schreibt unter "Passive Sterbehilfe": "Passive Sterbehilfe ist die Herbeiführung des Todes durch Behandlungsverzicht." (Quelle:
de.wikipedia.org/wiki/Sterbehilfe#Passive_Sterbehilfe) Das ist bei den o.g. Beispielen meiner Meinung nach gegeben.
Wenn diese Menschen sich nicht dazu äussern können, kommt es auf den Einzelfall an (eigentlich ja immer).
Wenn sie sich ausdrücklich dagegen aussprechen, hat kein Arzt oder Angehöriger das Recht, dies zu tun oder zu fordern. Gegen den ausdrücklichen Willen eines Patienten dessen Behandlung mit der Gefahr des Todes abzubrechen, halte ich u.U. sogar für Mord.
YA-N
