04-05-2010, 16:58
(04-05-2010, 16:12)YA-N schrieb: Wenn sie sich ausdrücklich dagegen aussprechen, hat kein Arzt oder Angehöriger das Recht, dies zu tun oder zu fordern. Gegen den ausdrücklichen Willen eines Patienten dessen Behandlung mit der Gefahr des Todes abzubrechen, halte ich u.U. sogar für Mord.
YA-N
Naja, war denn die Rede von explizit "gegen den Willen des Patienten"? "Nein, ich will nicht..." "Doch" - *zack, Stecker raus* Natürlich ist das dann eindeutig Mord...