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Da bin ich aber gespannt...
#20
(08-05-2010, 22:18)Der-Einsiedler schrieb: Petronius,

das Problem ist, dass viele Opfer erst nach vielen Jahren und Jahrzehnten bereit sind, den Täter anzuzeigen oder ihn wenigstens zu konfrontieren. Und dann ist es meistens juristisch zu spät, noch etwas zu tun. Manchmal haben diese Menschen viel Zeit und Geld in ihre Therapie gesteckt (nota bene: die Kassen zahlen in der Regel max. 85 Stunden, das reicht keinesfalls aus, um einen schweren Missbrauch zu verarbeiten; den "Rest", der oft nochmal 100 Stunden und mehr umfasst, zahlen sie dann selbst, was manchmal bis in den 5stelligen Eurobereich geht, aber das nur nebenbei...) und wären dann bereit, etwas zu tun, aber spätestens, wenn das Opfer 28 Jahre alt ist, ist die Tat verjährt.

Welche Lösung bietest Du an, wenn keine Verlängerung der Verjährungsfrist (interessiert mich wirklich sehr)?

ich kann keine (alle befriedigende) lösung anbieten - nur darauf hinweisen, daß eine verlängerung der verjährungsfrist nicht zielführend ist

z.b. die rkk aber könnte ja unabhängig von einer gerichtlich festgestellten schuld für eine therapie von opfern sexueller gewalt durch kirchenleute aufkommen - und sich nicht aus der affäre ziehen wie hier:

Beim Bistum Essen hatte sich vor ein paar Wochen ein Berliner gemeldet, der als Siebenjähriger Ende der Sechzigerjahre Opfer mehrfachen sexuellen Missbrauchs durch einen Priester geworden war. Er bat um ein Gespräch mit dem Täter, einem mittlerweile rund 80-jährigen Geistlichen. Das Gespräch fand in einem Raum des Bistums zusammen mit Vertretern der Diözese statt.

Dabei räumte der Täter zumindest teilweise den Missbrauch ein. Daraufhin forderte das Opfer das Bistum in einem Schreiben auf, die Kosten einer dreijährigen Psychotherapie zu übernehmen, die der Geschädigte bis 2007 auf eigene Kosten gemacht hatte - immerhin knapp 17.000 Euro. Das Opfer sagt, es sei wegen der Kostenübernahme nicht an eine Krankenkasse herangetreten, weil es sich geschämt habe. "Ich wollte nicht, dass das irgendjemand weiß." Erst nach den jüngsten Enthüllungen, so der Berliner, habe er sich überwunden, bei der Kirche vorstellig zu werden.

So schwer es dem Opfer nun fiel, beim Bistum die Kosten für die Therapie einzufordern, so knapp und kalt war die Antwort des Personaldezernenten darauf: "Was die Übernahme von Therapiekosten betrifft, so gibt es bei uns folgende Regelung: Die Kosten zurückliegender Therapien können nicht erstattet werden." Und wenn das Opfer eine neue Therapie anstrebe, müsse diese der Täter zahlen, sollte die Krankenkasse dies nicht tun.

Diese kirchliche Knauserigkeit widerspricht vielleicht nicht dem Buchstaben, aber dem Geist der "Leitlinien", die sich die deutschen Bischöfe schon 2002 für den Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs durch Kirchenangehörige gegeben haben. Darin heißt es: "Dem Opfer und seinen Angehörigen werden menschliche, therapeutische und pastorale Hilfen angeboten."


://www.taz.de/1/leben/alltag/artikel/1/katholische-kirche-zahlt-nicht/
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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