05-06-2010, 11:45
Die Scharia ist ein mittelalterliches Recht, das Gerechtigkeit im modernen Sinn nicht herstellen kann.
Beispiele:
1. Für Unzucht (Zina) müssen zwei Zeugen beigebracht werden. Darüber hinaus ist eine Schwangerschaft der Beweis für Zina.
Fall (wirklich passiert):
Eine unverheiratete Frau ist vergewaltigt und dabei geschwängert worden.
Die Frau zeigt die Vergewaltigung an und die Sache kommt vor ein Scharia-Gericht. Da es nun keine zwei Zeugen für die Tat gibt, (es gab, wie meistens, gar keine Zeugen) und die Aussage einer Frau weniger zählt als die eines Mannes, wird der Täter freigesprochen. Alles streng nach Koran.
Bleibt nun die Frau übrig. Sie hat ganz klar Zina begangen (sie ist schwanger) und muss nun dafür verurteilt werden. Das fordert der Koran und damit Allah.
Man verurteilt sie, streng nach Koran, zu 140 Peitschenhieben. 80 Hiebe für die Zina und 60 Hiebe für die Beschuldigung eines Unschuldigen (der Täter war ja schließlich nach der Scharia für unschuldig zu befinden). Die Beschuldigung eines Unschuldigen zieht eine harte Bestrafung nach sich und enthebt die Frau von vielen bürgerlichen Rechten. Sie darf z.B. nie mehr als Zeugin vor Gericht gehört werden, weil sie (lt. Scharia-Urteil) eine Lügnerin ist.
In ihrer Not zieht die Frau die Anzeige gegen den Vergewaltiger zurück und muss nun NUR noch mit 80 Peitschenhieben rechnen. Wegen Zina. Gesellschaftlich ist sie unten durch und wird von ihrer Familie verstoßen. Kein Mann wird sie mehr heiraten und sie wird wohl ihr Leben in Armut verbringen müssen. Ihr Kind bekäme in vielen Ländern (z.B. Ägypten) keine Papiere, da es unehelich ist und kein Vater festgestellt werden kann, es somit familienlos ist (denn das Kind gehört immer zur Familie des Vaters). Damit hat das Kind kein Recht an der Gesellschaft teilzuhaben. Es bekommt keinen Schulplatz und keine sonstige Unterstützung. Für die Gesellschaft existiert dieses Kind schlicht nicht.
Die Scharia hat hier auf ganzer Linie versagt. Ist hier, wie auch meistens in anderen Bereichen, nicht in der Lage Gerechtigkeit herzustellen.
Eine völlig schuldlos vergewaltigte Frau ist nun für die entstandene Schwangerschaft auch noch bestraft worden und darüber hinaus auch noch dafür, dass sie den Mann vors Gericht brachte.
Liebe Muslime, kann es im Sinn Allahs sein, eine unschuldige Frau und deren Kind (nicht zu vergessen) so zu behandeln?
Oder ist es nicht doch Shirk Allah etwas beizugesellen, nämlich den Koran und die Scharia, anstatt seinen Verstand und sein Herz zu benutzen und sich mit modernem Recht zu befassen.
Wem wollt ihr euch unterwerfen? Allah oder dem Koran und der Scharia?
Dagegen ein Fall aus Deutschland:
Bekannter Mann vergewaltigt, bedroht und verletzt Frau. Ohne Zeugen. Mann sitzt nun in U-Haft.
1. Weil man der Aussage der Frau ebensoviel Gewicht gibt, wie der des Mannes.
2. Weil Zeugen für die Tat schön wären, aber bei Nichtvorhandensein auch die Spuren der Vergewaltigung und der Körperverletzung am Körper der Frau Gewicht haben.
3. Weil eine Frau nicht befürchten muss, wegen „falscher Beschuldigung“ des Täter verprügelt zu werden.
4. Weil man als vergewaltigte Frau nicht zum Abschaum der Gesellschaft wird.
Die Scharia sorgt in islamischen Ländern dafür, dass der sexuellen Nötigung nachweislich Tor und Tür geöffnet wird. Kaum eine Vergewaltigung wird angezeigt, wegen der oben beschriebenen Risiken. In islamischen Ländern haben über 60% der Frauen Erfahrungen mit sexueller Gewalt und Nötigung. Zum Vergleich: In Europa ganze 20%.
Ein Mann kann sich bei einer Frau, vor allem, wenn sie zur Familie gehört und er so Zugang zu ihr hat, fast risikolos sexuell bedienen. Sei es sie zu begrabschen oder sie zur Fellatio zu zwingen. Wenn es keine Zeugen gibt, dann wird er immer ungestraft davonkommen.
Beispiel 2: Blutrache und Blutgeld.
In europäischen Gesellschaften wird Totschlag oder Mord immer gleich behandelt. Der Täter wird, entsprechend der Tat, verurteilt.
Die Scharia erlaubt die Blutrache (also Tötung des Täter, was, nebenbei bemerkt, gegen die Menschenrechte verstößt) oder fordert ein Blutgeld.
Hört sich erstmal gut an, ist es aber nicht. Es bedeutet nämlich, dass Reiche Muslime viel eher in der Lage sind, einen verwandten Täter freizukaufen als arme Muslime.
Und in der Tat trifft die volle härte der Scharia zumeist die Armen oder Stigmatisierten der Gesellschaft. Reiche Muslime wissen schon im Vorfeld der Verhandlung vor dem Scharia-Gericht zu verhindern, dass das Urteil allzu streng ausfällt. Unter Zuhilfenahme all der Rechtskniffe, die die Scharia bietet. Als da wären „Gewohnheitsrecht“, Analogieschluß, Brauch u.s.w.
Die Scharia ist kein festgeschriebenes Recht, sondern Knete in der Hand des jeweiligen Richters und dessen politisch/religiösen Vorgesetzten.
In europäischen Ländern steht schwarz auf weiß im Gesetz, welche Strafe für welches Vergehen zu verhängen ist. Das ist in Bayern genauso wie in Schleswig-Holstein. Das Gesetz bietet durchaus auch Spielraum, aber nur in engen Grenzen.
Wenn z. B ein Mordmerkmal festgestellt wurde bei einem Tötungsdelikt, dann lautet das Urteil Lebenslänglich (früheste Entlassung nach 15 Jahren, meistens nach ca. 22 Jahren).
Sicherlich ist auch das europäische Recht verbesserungswürdig (wären wir perfekt, wären wir göttlich), aber sicher nicht in Richtung Mittelalter-unrecht Scharia.
Die Scharia ist vollkommen indiskutabel, auch für Muslime, denn sie missachtet das Recht auf freie Wahl der Weltanschauung und Religion (sprich: verhindert mit Gewalt, dass Menschen dem Islam den Rücken kehren können), sie missachtet die Gleichberechtigung der Geschlechter, sie unterdrückt Nichtmuslime und Homosexuelle, sie enthält Strafen, die nicht mit den Menschenrechten kompatibel sind und sie ist nicht auf der Höhe der Zeit in der Rechtsfindung.
Diese ganze verlogene Diskussion darüber, wie viel Fortschritt die Scharia im alten Arabien gebracht habe, geht mir auf den Geist.
Es geht nicht ums alte Arabien, sondern ums HIER und HEUTE. Ich habe die Nase voll von Muslimen wie Al-Haitam, die sich nicht mit dem modernen Rechtssystem und den modernen Menschenrechten befassen wollen, aber uns immer erzählen wollen, wie viel besser die Scharia demgegenüber doch sei.
Sie haben keine Ahnung, weil sie das Rechtssystem der „Ungläubigen“ von vornherein ablehnen und auch nicht bereit sind, einmal sachlich die Scharia nach Schwächen und Ungerechtigkeiten abzuklopfen, tun aber so, als seien sie der „bösen“ westlichen Presse weit überlegen.
Ich empfehle das Buch von Ursula Spuler-Stegemann und Christine Schirrmacher „Frauen und die Scharia“. Aber ich denke mal, dass ich mir die Empfehlung und damit die Belegung von Foren-Speicherplatz hätte sparen können.
Beispiele:
1. Für Unzucht (Zina) müssen zwei Zeugen beigebracht werden. Darüber hinaus ist eine Schwangerschaft der Beweis für Zina.
Fall (wirklich passiert):
Eine unverheiratete Frau ist vergewaltigt und dabei geschwängert worden.
Die Frau zeigt die Vergewaltigung an und die Sache kommt vor ein Scharia-Gericht. Da es nun keine zwei Zeugen für die Tat gibt, (es gab, wie meistens, gar keine Zeugen) und die Aussage einer Frau weniger zählt als die eines Mannes, wird der Täter freigesprochen. Alles streng nach Koran.
Bleibt nun die Frau übrig. Sie hat ganz klar Zina begangen (sie ist schwanger) und muss nun dafür verurteilt werden. Das fordert der Koran und damit Allah.
Man verurteilt sie, streng nach Koran, zu 140 Peitschenhieben. 80 Hiebe für die Zina und 60 Hiebe für die Beschuldigung eines Unschuldigen (der Täter war ja schließlich nach der Scharia für unschuldig zu befinden). Die Beschuldigung eines Unschuldigen zieht eine harte Bestrafung nach sich und enthebt die Frau von vielen bürgerlichen Rechten. Sie darf z.B. nie mehr als Zeugin vor Gericht gehört werden, weil sie (lt. Scharia-Urteil) eine Lügnerin ist.
In ihrer Not zieht die Frau die Anzeige gegen den Vergewaltiger zurück und muss nun NUR noch mit 80 Peitschenhieben rechnen. Wegen Zina. Gesellschaftlich ist sie unten durch und wird von ihrer Familie verstoßen. Kein Mann wird sie mehr heiraten und sie wird wohl ihr Leben in Armut verbringen müssen. Ihr Kind bekäme in vielen Ländern (z.B. Ägypten) keine Papiere, da es unehelich ist und kein Vater festgestellt werden kann, es somit familienlos ist (denn das Kind gehört immer zur Familie des Vaters). Damit hat das Kind kein Recht an der Gesellschaft teilzuhaben. Es bekommt keinen Schulplatz und keine sonstige Unterstützung. Für die Gesellschaft existiert dieses Kind schlicht nicht.
Die Scharia hat hier auf ganzer Linie versagt. Ist hier, wie auch meistens in anderen Bereichen, nicht in der Lage Gerechtigkeit herzustellen.
Eine völlig schuldlos vergewaltigte Frau ist nun für die entstandene Schwangerschaft auch noch bestraft worden und darüber hinaus auch noch dafür, dass sie den Mann vors Gericht brachte.
Liebe Muslime, kann es im Sinn Allahs sein, eine unschuldige Frau und deren Kind (nicht zu vergessen) so zu behandeln?
Oder ist es nicht doch Shirk Allah etwas beizugesellen, nämlich den Koran und die Scharia, anstatt seinen Verstand und sein Herz zu benutzen und sich mit modernem Recht zu befassen.
Wem wollt ihr euch unterwerfen? Allah oder dem Koran und der Scharia?
Dagegen ein Fall aus Deutschland:
Bekannter Mann vergewaltigt, bedroht und verletzt Frau. Ohne Zeugen. Mann sitzt nun in U-Haft.
1. Weil man der Aussage der Frau ebensoviel Gewicht gibt, wie der des Mannes.
2. Weil Zeugen für die Tat schön wären, aber bei Nichtvorhandensein auch die Spuren der Vergewaltigung und der Körperverletzung am Körper der Frau Gewicht haben.
3. Weil eine Frau nicht befürchten muss, wegen „falscher Beschuldigung“ des Täter verprügelt zu werden.
4. Weil man als vergewaltigte Frau nicht zum Abschaum der Gesellschaft wird.
Die Scharia sorgt in islamischen Ländern dafür, dass der sexuellen Nötigung nachweislich Tor und Tür geöffnet wird. Kaum eine Vergewaltigung wird angezeigt, wegen der oben beschriebenen Risiken. In islamischen Ländern haben über 60% der Frauen Erfahrungen mit sexueller Gewalt und Nötigung. Zum Vergleich: In Europa ganze 20%.
Ein Mann kann sich bei einer Frau, vor allem, wenn sie zur Familie gehört und er so Zugang zu ihr hat, fast risikolos sexuell bedienen. Sei es sie zu begrabschen oder sie zur Fellatio zu zwingen. Wenn es keine Zeugen gibt, dann wird er immer ungestraft davonkommen.
Beispiel 2: Blutrache und Blutgeld.
In europäischen Gesellschaften wird Totschlag oder Mord immer gleich behandelt. Der Täter wird, entsprechend der Tat, verurteilt.
Die Scharia erlaubt die Blutrache (also Tötung des Täter, was, nebenbei bemerkt, gegen die Menschenrechte verstößt) oder fordert ein Blutgeld.
Hört sich erstmal gut an, ist es aber nicht. Es bedeutet nämlich, dass Reiche Muslime viel eher in der Lage sind, einen verwandten Täter freizukaufen als arme Muslime.
Und in der Tat trifft die volle härte der Scharia zumeist die Armen oder Stigmatisierten der Gesellschaft. Reiche Muslime wissen schon im Vorfeld der Verhandlung vor dem Scharia-Gericht zu verhindern, dass das Urteil allzu streng ausfällt. Unter Zuhilfenahme all der Rechtskniffe, die die Scharia bietet. Als da wären „Gewohnheitsrecht“, Analogieschluß, Brauch u.s.w.
Die Scharia ist kein festgeschriebenes Recht, sondern Knete in der Hand des jeweiligen Richters und dessen politisch/religiösen Vorgesetzten.
In europäischen Ländern steht schwarz auf weiß im Gesetz, welche Strafe für welches Vergehen zu verhängen ist. Das ist in Bayern genauso wie in Schleswig-Holstein. Das Gesetz bietet durchaus auch Spielraum, aber nur in engen Grenzen.
Wenn z. B ein Mordmerkmal festgestellt wurde bei einem Tötungsdelikt, dann lautet das Urteil Lebenslänglich (früheste Entlassung nach 15 Jahren, meistens nach ca. 22 Jahren).
Sicherlich ist auch das europäische Recht verbesserungswürdig (wären wir perfekt, wären wir göttlich), aber sicher nicht in Richtung Mittelalter-unrecht Scharia.
Die Scharia ist vollkommen indiskutabel, auch für Muslime, denn sie missachtet das Recht auf freie Wahl der Weltanschauung und Religion (sprich: verhindert mit Gewalt, dass Menschen dem Islam den Rücken kehren können), sie missachtet die Gleichberechtigung der Geschlechter, sie unterdrückt Nichtmuslime und Homosexuelle, sie enthält Strafen, die nicht mit den Menschenrechten kompatibel sind und sie ist nicht auf der Höhe der Zeit in der Rechtsfindung.
Diese ganze verlogene Diskussion darüber, wie viel Fortschritt die Scharia im alten Arabien gebracht habe, geht mir auf den Geist.
Es geht nicht ums alte Arabien, sondern ums HIER und HEUTE. Ich habe die Nase voll von Muslimen wie Al-Haitam, die sich nicht mit dem modernen Rechtssystem und den modernen Menschenrechten befassen wollen, aber uns immer erzählen wollen, wie viel besser die Scharia demgegenüber doch sei.
Sie haben keine Ahnung, weil sie das Rechtssystem der „Ungläubigen“ von vornherein ablehnen und auch nicht bereit sind, einmal sachlich die Scharia nach Schwächen und Ungerechtigkeiten abzuklopfen, tun aber so, als seien sie der „bösen“ westlichen Presse weit überlegen.
Ich empfehle das Buch von Ursula Spuler-Stegemann und Christine Schirrmacher „Frauen und die Scharia“. Aber ich denke mal, dass ich mir die Empfehlung und damit die Belegung von Foren-Speicherplatz hätte sparen können.
