polski, als Polizeibeamter muß ich dir widersprechen,..es gibt sehr wohl Bereiche, wo die Polizei präventiv eingreifen kann,..Tatsache ist jedoch, wo kein Vergehen, da gibt es kein Eingreifen,..wir können einen Verdächtigen überwachen, aber solange er nicht einwandfrei überführt ist, hat er so wie jeder andere Staatsbürger auch, als unschuldig zu gelten...
Zur Notwehr: Der Staat billigt jedem Bürger das Recht auf Notwehr zu; jedoch wird jeder Fall danach vor Gericht überprüft, ob es auch Notwehr war!..das hat nichts mit einer Verurteilung der Notwehr zu tun, es wird lediglich geprüft (sonst könnte ja jeder einfch seine "Probleme" mit "Notwehr" lösen ;) ),..
auch gibt es die sog. "Putativnotwehr", d.h. jemand setzt eine Notwehrhandlung, im Glauben dass es sich um eine Notwehrsituation handelt, dem ist aber nicht so ("ich habe ihm die Nase gebrochen, weil ich dachte er will mich überfallen, aber es war nur ein Bekannter, der mir von hinten auf die Schulter gegriffen hat"),..hierbei wird auch geringer gestraft als bei Körperverletzung.
Generell führt ein Wafenverbot zu nichts; Verbrecher halten sich bekanntlich nicht an Verbote,..bestes Beispiel Großbritannien, wo selbst der Besitz von Taschenmessern verboten ist; seit Einführung des generellen Waffenverbotes ist die Zahl der Gewaltdelikte extrem angestiegen,..aus meiner Sicht klar, denn Täter haben nun ja ein geringeres Risiko auf Gegenwehr
Zur Notwehr: Der Staat billigt jedem Bürger das Recht auf Notwehr zu; jedoch wird jeder Fall danach vor Gericht überprüft, ob es auch Notwehr war!..das hat nichts mit einer Verurteilung der Notwehr zu tun, es wird lediglich geprüft (sonst könnte ja jeder einfch seine "Probleme" mit "Notwehr" lösen ;) ),..
auch gibt es die sog. "Putativnotwehr", d.h. jemand setzt eine Notwehrhandlung, im Glauben dass es sich um eine Notwehrsituation handelt, dem ist aber nicht so ("ich habe ihm die Nase gebrochen, weil ich dachte er will mich überfallen, aber es war nur ein Bekannter, der mir von hinten auf die Schulter gegriffen hat"),..hierbei wird auch geringer gestraft als bei Körperverletzung.
Generell führt ein Wafenverbot zu nichts; Verbrecher halten sich bekanntlich nicht an Verbote,..bestes Beispiel Großbritannien, wo selbst der Besitz von Taschenmessern verboten ist; seit Einführung des generellen Waffenverbotes ist die Zahl der Gewaltdelikte extrem angestiegen,..aus meiner Sicht klar, denn Täter haben nun ja ein geringeres Risiko auf Gegenwehr
Aut viam inveniam aut faciam