04-08-2010, 16:13
(03-08-2010, 13:00)petronius schrieb:(03-08-2010, 01:21)agnostik schrieb: Ein Anführer der Taliban, nennen wir ihn A., hasst in Wirklichkeit die Taliban und will ihnen so viel wie möglich schaden. Er hat jetzt eine Gelegenheit: Eine Gruppe von Taliban-Führern wird sich am Tag B. zur Stunde C an einem Ort D treffen. Er ist eingeladen. Er will sie töten.
Er könnte ein Selbstmordattentat begehen oder er könnte die Koordinaten einem ihm bekannten CIA Agenten geben, der dann dafür sorgt, dass eine Drohne dorthin fliegt und die Taliban-Anführer tötet.
Wäre das Selbstmordattent verwerflicher als die Weitergabe der Koordinaten?
nein
es bleibt dabei, daß das töten anderer grundsätzlich verwerflich ist. wir haben allerdings (aus gutem grund) dem staat ein gewaltmonopol gegeben, das in bestimmten (not)fällen eben auch töten rechtfertigt. in weiterem sinne gehört dazu auch das militär (ich persönlich halte "extralegale hinrichtungen" nicht für zulässig). auch nach diesem verständnis des gerechtfertigten tötens durch das militär ist zivile "selbstjustiz" nicht erlaubt - egal, ob per drohne oder sprengstoffgürtel
Danach müsste man also die "Verwerflichkeit", sagen wir die Einschätzung, daran fest machen, ob die Ausführenden als "Militär" betrachtet werden oder als Zivilisten?