04-08-2010, 17:00 
		
	
	
		Ich finde nicht. Wenn sich Kombattanten in einem Gefecht gegenseitig töten, spricht man nicht unbedingt von "Mord". Das ist ihr "Berufsrisiko", böse gesagt. Wenn man schon Abstufungen in Sachen "Verwerflichkeit" macht, dann eher in Betrachtung des Opfers: War es ein gegnerischer Soldat? War es ein unschuldiges Kind? Hier kann man durchaus Unterschiede anbringen. Allerdings unabhängig davon, ob der Mörder nun ein Soldat oder ein Zivilist ist.
Die Ausführung des Staatlichen Gewaltmonopols geht sowieso nicht unter "Mord". "Mord" beinhaltet Töten "aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken".
	
	
	
	
Die Ausführung des Staatlichen Gewaltmonopols geht sowieso nicht unter "Mord". "Mord" beinhaltet Töten "aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken".

 
 

 
