12-08-2010, 22:19
@petronius
Extern wird keine Begründung genannt, da sie unter Datenschutz fällt. Die betroffene Person bzw. Gruppierung erhält natürlich eine Begründung.
@ThePassenger
Wenn es keiner veröffentlicht, kann es auch nicht im Netz erscheinen. - Ich könnte das Auftreten übrigens mit entsprechenden Bilder belegen, sofern das juristisch erforderlich wäre. Aber Du hast ja schon in der Vergangenheit gerne Sprüche geklopft, wenn Dir die Luft ausging, daher kann ich auch über solche Sprüche nur müde lächeln. Daß Du nicht einmal weißt, daß ein Ordnungsamt in solchen Dingen aus besagten Gründen nichts veröffentlichen darf, zeigt einmal mehr, wie sehr Du der Wirklichkeit enthoben bist. Ab der Stufe einer Offizialanzeige könnte es bei Bedarf in der Zeitung veröffentlicht werden, aber auch kein "muß". Also, laß Deine polemischen Ersatzschreie wegen fehlender Argumentationsmöglichkeit!
Gruß
Extern wird keine Begründung genannt, da sie unter Datenschutz fällt. Die betroffene Person bzw. Gruppierung erhält natürlich eine Begründung.
@ThePassenger
Wenn es keiner veröffentlicht, kann es auch nicht im Netz erscheinen. - Ich könnte das Auftreten übrigens mit entsprechenden Bilder belegen, sofern das juristisch erforderlich wäre. Aber Du hast ja schon in der Vergangenheit gerne Sprüche geklopft, wenn Dir die Luft ausging, daher kann ich auch über solche Sprüche nur müde lächeln. Daß Du nicht einmal weißt, daß ein Ordnungsamt in solchen Dingen aus besagten Gründen nichts veröffentlichen darf, zeigt einmal mehr, wie sehr Du der Wirklichkeit enthoben bist. Ab der Stufe einer Offizialanzeige könnte es bei Bedarf in der Zeitung veröffentlicht werden, aber auch kein "muß". Also, laß Deine polemischen Ersatzschreie wegen fehlender Argumentationsmöglichkeit!
Gruß
