12-08-2010, 22:53
alwin:
Nein, das genügt beiinahe, um dich auf meine Ignorliste zu setzen. Du verschwendest meine Zeit, indem ich mich mit deinem Unsinn befasse. Es heißt übrigens nicht "legitimierte Nachfrage", sondern "berechtigtes Interesse". Du benutzt hier Rechtsbegriffe, die gar nicht existieren. Mit Ausnahme des "Öffentlichen Interesses", wobei ich aber nicht erkennen kann, was dieser staatsanwaltliche Ermittlungsgrundsatz mit der Sache zu tun haben soll. Und ich kann auch nicht erkennen, weshalb dir seitens der Ordnungsbehörde Auskunft erteilt werden sollte, sofern ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, wie im von dir bezeichneten "Wiederholungsfall", überhaupt eingeleitet worden sein sollte.
Zitat:Bei "legitimierter Nachfrage" (Fachjargon) erfährt man Wesentliches, was ansonsten der Öffentlichkeit ohne "legitimiertes Interesse" vorenthalten bleibt, da ohne öffentliches Interesse! Noch Fragen Icon_cheesygrin ?
Nein, das genügt beiinahe, um dich auf meine Ignorliste zu setzen. Du verschwendest meine Zeit, indem ich mich mit deinem Unsinn befasse. Es heißt übrigens nicht "legitimierte Nachfrage", sondern "berechtigtes Interesse". Du benutzt hier Rechtsbegriffe, die gar nicht existieren. Mit Ausnahme des "Öffentlichen Interesses", wobei ich aber nicht erkennen kann, was dieser staatsanwaltliche Ermittlungsgrundsatz mit der Sache zu tun haben soll. Und ich kann auch nicht erkennen, weshalb dir seitens der Ordnungsbehörde Auskunft erteilt werden sollte, sofern ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, wie im von dir bezeichneten "Wiederholungsfall", überhaupt eingeleitet worden sein sollte.