15-08-2010, 15:49
Daß das Arbeitsrecht in vielen Dingen verbesserungswürdig ist, wird wohl niemand ernsthaft bezweifeln. Aber wird in besagter Scharia zwischen den von uns geführten Fachgebieten überhaupt unterschieden? Wenn ja, müßten, wenn überhaupt ein solcher Vergleich bei dem Thema hier zur Debatte steht, über das festgelegte Arbeitsrecht innerhalb der Scharia gesprochen werden. Meines Wissens nach gibt es dort aber keine Änderungsmöglichkeiten wie bspw. im deutschen Arbeitsrecht. Insofern steht ein Vergleich bereits im Anspruch der Reformfähigkeiten beider Systeme äußerst wackelig da.
Gruß
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