16-08-2010, 07:11
Nochmals meine Frage, anders gestellt: Was haben die Eigenschaften eines Rechtssystems mit der Zeitarbeit zu tun, so folgernd aus dem 1. Satz aus Beitrag #1. Ferner hatte ich darauf hingewiesen, daß unser Rechtssystem anpassungsfähig ist, im Gegensatz zur Sharia. Das heißt auch, daß der Teil unseres Rechtssystem, der mit Arbeit zu tun hat - also das Arbeitsrecht - hier eingreifen kann, im Gegensatz zu einer Scharia.
Von daher sehe ich die Aussage im genannten Satz in keiner Weise zum Threadtitel passend.
Gruß
Von daher sehe ich die Aussage im genannten Satz in keiner Weise zum Threadtitel passend.
Gruß